Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel I – Einführungsbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Gesellschaft Translata, spol. s r. o., mit Sitz in Aupark Tower, Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Slowakische Republik, Id.-Nr.: 35 927836, St.-Nr.: 2021980070, USt.-IdNr.: SK2021980070, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Teil Sro, Eintrag Nr. 35437/B, E-Mail-Adresse: office@translata.at, Tel.: +421 2 3260 3131 erlassen. Aufsichtsbehörde: Kontrollbehörde der Slowakischen Handelsinspektion für den Bezirk Bratislava, Prievozská 32, 820 07 Bratislava, Slowakische Republik.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen der Gesellschaft Translata als Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags.

3. Der Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die beim Auftragnehmer Übersetzungs- und/oder Dolmetscherdienstleistungen oder andere Dienste im Zusammenhang mit einem Übersetzungs- oder Dolmetscherverfahren bestellt.

Artikel II – Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich basierend auf dem Vertrag, die Übersetzungs- und/oder Dolmetscherdienstleistungen oder andere Dienste im Zusammenhang mit einem Übersetzungs- oder Dolmetscherverfahren dem Auftraggeber zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für die Dienste zu bezahlen.

Artikel III – Bestellung, Vertragsabschluss, Lieferung des Dienstes

1. In der Bestellung sind die Bestimmung der Art des Dienstes, die Sprache der Ausfertigung, der Umfang und Preis des Dienstes sowie der Liefertermin und die Art der Lieferung des Dienstes zu benennen. Die Bestellung kann vom Auftraggeber wie folgt aufgegeben werden:
-persönlich unmittelbar am Sitz des Auftragnehmers oder
-über die elektronische Post (per E-Mail) unter office@translata.at.
2. Zum Vertragsabschluss kommt es:
-durch Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer, in der Regel am Sitz des Auftragnehmers (durch schriftliche Bestätigung der Bestellung) oder
-durch Annahme der Bestellung seitens des Auftragnehmers über die elektronische Post (E-Mail), wenn zwischen den Parteien die Kommunikation in der elektronischen Form vereinbart wurde. Hierbei gilt der Vertrag durch Zustellung der E-Mail des Auftragnehmers mit Bestätigung der Annahme der Bestellung an den Auftraggeber als abgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Dienst zu dem vereinbarten Liefertermin entsprechend der Bestellung zu leisten. Der Auftraggeber stimmt der Verlängerung des Liefertermins zu, wenn der Dienst bis zum vereinbarten Liefertermin nicht geleistet werden kann, er über diese Situation unverzüglich informiert wurde und ihm der neue Liefertermin für die Lieferung des Dienstes mitgeteilt wurde. Gelingt es auch innerhalb der zusätzlichen angemessenen Frist nicht, den Dienst zu leisten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wurde der Auftragnehmer beim Vertragsabschluss vom Auftraggeber ausdrücklich darüber informiert, dass er nur an der rechtzeitigen Lieferung des Dienstes Interesse hat, ist der Auftraggeber berechtigt, auch ohne Gewährung einer zusätzlichen angemessenen Frist für die Lieferung des Dienstes vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, den bereits bezahlten Betrag für den Dienst auf das angegebene Bankkonto dem Auftraggeber zurückzuerstatten. Im Liefertermin ist die Zeit für die Zustellung des Dienstes (Zustellung per Post oder Kurier) nicht berücksichtigt.
4.Die Lieferung einer Übersetzung erfolgt auf die in der Bestellung aufgeführten Art und Weise, und zwar entweder: (i) durch persönliche Entgegennahme der Übersetzung durch den Auftraggeber am Sitz des Auftragnehmers, wobei der Auftraggeber die Annahme des Dienstes durch seine Unterschrift bestätigt, oder (ii) durch Versand der Übersetzung an den Auftraggeber über die elektronische Post (per E-Mail), wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, die Zustellung der Übersetzung unverzüglich nach der Leistung des Dienstes per E-Mail zu bestätigen, oder (iii) durch Absenden der Übersetzung auf dem Gebiet der Slowakei per Kurier innerhalb der Stadt Bratislava gegen eine Gebühr von 8,30 € bzw. eingeschrieben durch die Slowakische Post AG gegen eine Gebühr von 3,– € oder gegen Nachnahme gegen eine Gebühr von 5,– € und ins Ausland gegen eine Gebühr von 10,– €. Mit Ausnahme der Zustellung der Sendung gegen Nachnahme sind die Zustellungskosten vorab fällig, spätestens jedoch gemeinsam mit der Vergütung des Preises für den Dienst. Die Verpflichtung, den Dienst zu leisten, gilt auch dann als erfüllt, wenn die ordentlich zugestellte Sendung vom Auftraggeber nicht angenommen wird bzw. wenn er sich weigert, die Sendung anzunehmen. Wird die Sendung vom Auftraggeber nicht angenommen und diese zurückgesendet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten, die im Zusammenhang mit der Rücksendung der Sendung entstanden sind, vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen (Porto für die Rücksendung). Die wiederholte Zustellung der Sendung erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragnehmer ist für die verspätete Zustellung der Sendung, die der Zusteller (Slowakische Post, Kurier) zu vertreten hat, oder durch die falsch angegebene Adresse des Empfängers nicht verantwortlich. Handelt es sich um die Leistung von Dolmetscherdiensten (in der Regel nicht am Sitz des Auftragnehmers), ist der Auftraggeber verpflichtet, die Annahme des Dienstes per E-Mail unverzüglich zu bestätigen, wenn ihm der Dienst geleistet wurde. Weigert sich der Auftraggeber ohne einen nachweislichen ernsthaften Grund, die Annahme des Dienstes zu bestätigen oder wird dessen Annahme nicht innerhalb von 24 Stunden nach dessen Leistung bestätigt, gilt der Dienst als ordnungsgemäß geleistet.
5.Der Auftragnehmer hat mit dem Dienst dem Auftraggeber auch den Rechnungsbeleg (die Rechnung) zuzustellen.

Artikel IV – Rechte und Pflichten der Parteien
1. Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche und unwiderruflich Zustimmung, mit der Leistung der Dienste zu beginnen, vor Ablauf der Frist für den Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber bestätigt gleichzeitig, dass er darüber belehrt wurde, dass er durch die Erteilung seiner Zustimmung vor Ablauf der Frist für den Rücktritt vom Vertrag, mit der Leistung des Dienstes zu beginnen, das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag gemäß Gesetz Nr. 102/2014 GBl. verliert.

2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auf minderwertige Unterlagen zum Auftrag aufmerksam zu machen, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist, die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen, bis das Material vom Auftraggeber ausgewechselt oder berichtigt wird. Der Auftragnehmer ist für die Mängel der Übersetzung, verursacht durch ungeeignete oder fehlerhafte Unterlagen oder durch falsche Anweisungen des Auftraggebers, nicht verantwortlich, wenn der Auftraggeber auf diese Tatsache vorab vom Auftragnehmer aufmerksam gemacht wurde und der Auftraggeber trotz Vorbehalten seitens des Auftragnehmers auf deren Nutzung bestanden hat.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen alle Informationen, die zur Erledigung des Auftrags notwendig sind, zur Verfügung zu stellen bzw. einen Ansprechpartner zu benennen, mit dem er bezüglich des Auftrags kommunizieren kann. Verlangt der Auftraggeber, dass der Auftrag basierend auf Referenzen erledigt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Referenzen bereitzustellen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Korrektur zu einem Text, der veröffentlicht wird, zu bestellen. Wird eine Korrektur nicht bestellt, erklärt der Auftraggeber hiermit gleichzeitig, dass es nicht erwünscht ist, den Text ohne Korrektur zu veröffentlichen.
5. Der Auftragnehmer ist nicht für Schäden infolge Fehler in der Übersetzung oder in einer anderen Textbearbeitung verantwortlich, wenn der Auftraggeber beim Auftragnehmer keine Korrektur bestellt hat.
6. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er ausdrücklich die in der Bestellung aufgeführten Dienste im Zusammenhang mit dem Dolmetscherverfahren vom Dolmetscher verlangen kann und das jegliche weiteren Dienste über die Bestellung hinaus (schriftliche Übersetzung, Verhandlungsprotokoll u. Ä.) nicht im Preis enthalten sind, sondern aufgrund einer gesonderten Bestellung geleistet werden.
7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ton- und Bild-/Tonaufnahmen des Dolmetschens zu erstellen, soweit mit dem Auftragnehmer vorab nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wird dieses Verbot verletzt, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf eine Vertragsstrafe gegenüber dem Auftraggeber in Höhe von 50% des Preises für Dienste, die zum Auftragsgegenstand werden, mindestens jedoch in Höhe von 100,– €.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Beförderung, Unterkunft und Verpflegung des Dolmetschers während des Dolmetschens zu sorgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers mit keinem Unterauftragnehmer (Übersetzer, Dolmetscher u. a.) in Verbindung zu setzen, von dem die Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für den Auftraggeber geleistet wurden.
10. Der Auftragnehmer haftet nicht für irgendeine Verletzung der urheberrechtlich geschützten Rechte.

Artikel V – Storno der Bestellung und Rücktritt vom Vertrag

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Bestellung jederzeit bis zu deren Annahme seitens des Auftragnehmers gemäß Nr. 2 Artikel III dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Vertrag über die Leistunng der Übersetzungsdienste und der Dienste im Zusammenhang mit dem Übersetzungsverfahren zurückzutreten, da wenn die Dienstleistung bereits begonnen, bzw. derie Dienstleistung vor Ablauf der Frist für den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 4 Abs. 6 und gemäß § 7 Abs. 6 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 102/2014 GBl. begonnen wurde.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Vertrag über die Leistung der Dolmetscherdienste und der Dienste im Zusammenhang mit dem Dolmetscherverfahren zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aufgrund der Anfrage durch den Auftraggeber mit der Dienstleistung begonnen hat bzw. mit der Dienstleistung vor Ablauf der Frist für den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 4 Abs. 6 und gemäß § 7 Abs. 6 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 102/2014 GBl. begonnen wurde (d. h. wenn es vor Ablauf der Frist für den Rücktritt zur vertraglichen Buchung des Dolmetschers und der Dolmetschertechnik gekommen ist). In diesem Fall ist die Vertragsaufhebung nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftragnehmer möglich, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, dem Auftragnehmer die Gebühr für die Stornierung des Auftrags in Höhe von 30% des Preises für den bestellten Dienst zu bezahlen, wenn die Stornierung mehr als 48 Stunden vor Dienstleistung erfolgte. Der Auftraggeber hat eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für den bestellten Dienst zu bezahlen, wenn die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Beginn der Dienstleistung erfolgte.
4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag über die Leistung der Übersetzungsdienste und der Dienste im Zusammenhang mit dem Übersetzungsverfahren zurückzutreten, wenn die Quelldatei Angaben enthält, die ehrenrührig oder obszön sind bzw. im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen. Hat der Auftragnehmer von diesen Tatsachen erst erfahren, nachdem die Übersetzung dem beauftragten Übersetzer erteilt wurde und hat der beauftragte Übersetzer die Leistung bereits erbracht, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Bezahlung des Preises für die bis zum Rücktritt vom Vertrag ausgeführte Übersetzung. Dies gilt für jede angefangene Normseite der Übersetzung. Dieser Anspruch ist gegen den Anspruch des Auftraggebers auf die Rückerstattung des Preises für die Übersetzung anzurechnen, wenn dieser bereits bezahlt wurde.

5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf die Einstellung der Dienstleistung vor, wenn es sich um eine nicht verfügbare Sprachenkombination der Übersetzung/des Dolmetschens handelt oder wenn eine ungewöhnliche Schwierigkeit der Bestellung auftritt (vor allem wegen einer schwierigen oder komplizierten Terminologie, wegen einer ungewöhnlichen Sprachenkombination bzw. wegen der Notwendigkeit einer weiteren Zwischenstufe der Übersetzung usw.), infolge dessen es notwendig ist, den Liefertermin für die Lieferung des Dienstes oder den Preis für den Dienst zu ändern. Dies ist bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem eine Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erreicht wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über diese Tatsache zu informieren. Ist die Lieferung des Dienstes nicht möglich oder können die Parteien keinen neuen Liefertermin für die Lieferung des Dienstes und/oder keinen neuen Preis vereinbaren, ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, den bereits bezahlten Preis für den Dienst auf das angegebene Bankkonto dem Auftraggeber zurückzuerstatten.

Artikel VI – Preis und Rechnungsstellung
1.Die Preise der geleisteten Dienste beruhen auf der Preisliste der Dienstleistungen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind, oder sie beruhen auf einer gesonderten Preiskalkulation.
2.Die Zahlung der Dienstleistung wird spätestens mit der Lieferung des Dienstes fällig, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung eines Vorschusses bis zur Höhe von 100% des Preises für die Dienstleistung vom Auftraggeber zu fordern. Die Fälligkeit des Vorschusses beträgt 5 Tage nach dem Ausstellungstag der Vorrechnung. Bis zur Bezahlung des Vorschusses ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Dienst zu leisten bzw. mit der Leistung zu beginnen.
3.Der Auftragnehmer stellt einen Steuerbeleg (eine Rechnung) aus. Diese ist vom Auftraggeber bis zum Fälligkeitstermin und auf die im Steuerbeleg aufgeführte Art zu begleichen. Der standardmäßige Fälligkeitstermin beträgt 14 Tage. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Schuldbetrags für jeden Verzugstag bis zur vollständigen Bezahlung zu bezahlen.

Artikel VII – Geheimhaltung und Schutz der Personalangaben
1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass sämtliche Informationen, die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden und die seitens des Auftraggebers nicht veröffentlicht wurden oder nicht allgemein bekannt sind, als vertraulich gelten.
2.Der Auftragnehmer hat:
a)die Informationen als streng vertraulich zu behandeln und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit sie vertraulich bleiben,
b)die Informationen ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand zu nutzen und anzuwenden,
c)die Informationen so zu behandeln, dass sie keinesfalls veröffentlicht oder zu einem anderen Zweck als dem im Vertrag festgelegten an einen Dritten weitergegeben werden. Die Informationen dürfen nur zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck benutzt werden.
3.Um dieser Verpflichtung nachzukommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle notwendigen Maßnahmen einzuhalten, damit es zu keiner Veröffentlichung der Informationen, die in den erteilen Auskünften enthalten sind, kommt, vor allem:
a)dass keine Informationen an einen Dritten weitergegeben werden,
b)dass keine Informationen veröffentlicht werden,
c)dass keine zur Verfügung gestellten Informationen vervielfältigt und verbreitet werden,
d)dass keine unberechtigten Personen an die Informationen herankommen,
e)dass es zu keiner Veröffentlichung von Informationen durch irgendwelche Handlung kommt. Das gilt auch für Handlungen, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4. Durch die Bestellung stimmt der Auftraggeber (natürliche Person) der Verarbeitung seiner in der Bestellung aufgeführten Personalangaben zur Erledigung der Bestellung und Lieferung der Übersetzungs- und/oder Dolmetscherleistung oder anderer Dienste im Zusammenhang mit einem Übersetzungs- oder Dolmetscherverfahren zu. Die Lieferung der Übersetzungs- und/oder Dolmetscherleistung oder anderer Dienste im Zusammenhang mit einem Übersetzungs- oder Dolmetscherverfahren erfolgt in dem zur Vertragserfüllung notwendigen Zeitraum. Die Personalangaben des Auftraggebers (der natürlichen Person) werden vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung und Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber verarbeitet. Diese Verarbeitung geschieht bereits bei der Aufnahme des Kontakts mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragserledigung, mit der Dienstleistung und der Rechnungsstellung. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Personalangaben des Auftraggebers für keine anderen Zwecke genutzt werden, vor allem, dass sie nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Das gilt nicht für Informationen zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht seitens des Auftragnehmers nach allgemein gültigen Rechtsvorschriften (Steuerbehörde, Polizeibehörde, andere staatlichen Behörden) bzw. an Personen, mit denen eine Zusammenarbeit notwendig ist, um den Auftrag ordnungsgemäß erledigen zu können (vor allem Übersetzer, Dolmetscher). Die Datenbank mit den Personalangaben ist gegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust und Missbrauch geschützt. Die Personalangaben des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer in folgendem Umfang verarbeitet: Vorname und Name, Rechnungsanschrift bzw. Anschrift für die Lieferung der Dienstleistung, E-Mail-Adresse, Kontakttelefonnummer.

Artikel VIII – Reklamation
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Reklamation des vorgenommenen Dienstes schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Die Geltendmachung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach dem Tag der Leistung an der Adresse des Sitzes des Auftragnehmers oder über die elektronische Post (per E-Mail unter office@translata.at) erfolgen, anderenfalls sind die Ansprüche, die sich aus der Mängelhaftung ergeben, verspätet geltend gemacht und erlöschen. Bei der Reklamation des Dienstes ist die Nummer der Bestellung/des Vertrags anzugeben, es müssen der Grund und die Merkmale der Mängel beschrieben werden bzw. es muss das Vorkommen der Mängel durch Aufzeichnung belegt werden. Bei einer berechtigten Reklamation ist der Auftragnehmer verpflichtet, für deren Behebung in einer angemessenen Frist zu sorgen bzw. eine Ermäßigung des Dienstleistungspreises dem Auftraggeber zu gewähren. Bei einem Streit um die Begründetheit der Reklamation wird der beanstandete Auftrag von unabhängigen Auftragnehmern beurteilt. Das Ergebnis des Gutachtens wird dem Auftraggeber mit der Anzeige, dass die Reklamation erledigt ist, mitgeteilt.

Artikel IX – Streitschlichtung
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass im Zusammenhang mit jeglichen Streitigkeiten die Gesetze der Slowakischen Republik gelten. Sämtliche Streitigkeiten werden im gegenseitigen Einvernehmen gelöst. Kann keine gütliche Streitbeilegung erreicht werden, unterliegt der Streit der ausschließlichen Zuständigkeit slowakischer Gerichte.
Informationen für Verbraucher über die Möglichkeiten und Bedingungen der Beilegung von Streitigkeiten über das System der alternativen Streitbeilegung (im Folgenden auch „ADR“, Alternative Dispute Resolution):
Wenn der Kunde mit der Abwicklung seiner Beanstandung nicht zufrieden oder der Meinung ist, der Lieferant habe gegen seine Rechte verstoßen, ist er berechtigt, sich mit einer Bitte um Abhilfe an den Lieferanten zu wenden. Sollte der Lieferant diese Bitte zurückweisen oder diese auch nicht innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Absendung beantworten, ist der Kunde berechtigt, bei der zuständigen Streitbeilegungsstelle im Sinne des slowakischen Gesetzes Nr. 391/2015 Z. z. [Ges. Slg.] zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einen Antrag auf Eröffnung der alternativen Streitbeilegung (im Folgenden auch „Antrag“) zu stellen. Die alternative Streitbeilegung findet keine Anwendung auf Streitigkeiten, deren quantifizierbarer Wert unter 20 Euro liegt. Zuständige Streitbeilegungsstelle ist die Slowakische Handelsinspektion oder jede juristische Person, die als solche bei dem slowakischen Wirtschaftsministerium registriert ist. Der Kunde kann den Antrag bei der zuständigen Streitbeilegungsstelle schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift einreichen. Der Kunde kann seinen Antrag auch mit einem Formular über das Portal der Slowakischen Handelsinspektion unter www.soi.sk oder über die europäische ADR-Plattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm einreichen. Die von der Slowakischen Handelsinspektion geführte Streitbeilegung ist kostenlos, andere Streitbeilegungsstellen können Kunden für die Aufnahme der Streitbeilegung eine Gebühr von höchstens 5 EUR samt MwSt. berechnen. Die Streitbeilegungsstelle wird die Streitbeilegung grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen ab ihrer Eröffnung abschließen.

Artikel X – Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags und sind für beide Parteien verbindlich. Die durch den Vertrag begründeten Rechtsverhältnisse richten sich nach Vertragsbestimmungen, individuell vereinbarten Bedingungen, Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch nach entsprechenden Rechtsvorschriften. Die Vertragsbestimmungen haben Vorrang vor Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vor dispositiven Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften. Translata, spol. s r. o. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Jegliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag von deren Veröffentlichung auf der Internetseite www.translata.sk in Kraft. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsverhältnisse richten sich jeweils nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung wirksam sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 05. Dezember 2014 in Kraft.

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